Das Vorstandsmitglied des Energie Club Schweiz, Reto Keller, Kantonsrat FDP Schwyz, hat der Schwyzer Regierung wichtige Fragen zur Winterstromversorgung gestellt und einen hochinteressanten Vorschlag gemacht.
Der Reihe nach:
- Heimfall KW Wägital
1918 erteilte der Bezirk March eine Konzession zum Bau und Betrieb eines Wasserkraftwerks im Wägital. Damit sollte die Stromversorgung des Bezirks March und der Stadt Zürich gestärkt werden. Seit 1926 wird dort Strom produziert. Die Konzession liegt in den Händen der Besitzer, der Axpo Holding AG und EWZ. Ende 2040 läuft diese Konzession aus. Die jetzigen Betreiber axpo und EWZ möchten sie erneuern. Doch der Regierungsrat des Kanton Schwyz ist seit 2025 mit den Eignern im Gespräch, dass der Heimfall an den Bezirk March für ihn eine Option darstelle. Es fehlt jedoch eine Vision zur künftigen Organisation und die Frage stellt sich, welchen Beitrag das KW Wägital zur Schliessung der drohenden Winterstromlücke beitragen kann und welche Einschränkungen und Kosten künftige Restwasservorschriften bringen werden.
- Strategische Marktopportunitäten: Zürcher Beteiligung am KKW Gösgen
Das Zürcher Elektrizitätswerk EWZ ist durch eine Volkabstimmung in der Stadt Zürich gezwungen, ihren 15% – Anteil am Kernkraftwerk Gösgen zu verkaufen. Das betrachtet der Interpellant Keller als eine Gelegenheit für den Kanton Schwyz. Ein Erwerb der Anteile durch den Kanton Schwyz könnte so strukturiert werden, dass die Bandenergie am Markt verkauft wird und die Gewinne (ca. CHF 18 Mio./Jahr) zweckgebunden für eine massive Senkung der Netznutzungsentgelte für alle Bürger des Kantons Schwyz und des Gewerbes fliessen sollen, was die Netzkosten, um ca. 1,5 Rp/kWh senken könnte. Dies entspräche einer Entlastung von CHF 75.- für einen privaten Haushalt und bis zu CHF 15’000.- für ein KMU mit einem Verbrauch von 1 GWh pro Jahr. Das sind über 18’000.- CHF für das Skigebiet Hoch Ybrig allein für den Bahnbetrieb pro Jahr.
- Ausbau Erneuerbare: Windenergie, alpine PV und Geothermie
Um die Winterstromlücke zu schliessen, wird oft auf Windenergie und alpine Solaranlagen verwiesen. Der Interpellant ist jedoch der Meinung, dass im Kanton Schwyz die Windenergie sowie freistehende alpine Solaranlagen jedoch aus topografischen und besiedlungstechnischen Gründen im Kanton (z.B. Landschaftsschutz) erhebliche Hürden zu überwinden hätten.
Als weitere Option wird aktuell im Kanton der Untergrund für mögliche Tiefengeothermie-Projekte erhoben, wobei hier erste Resultate nicht vor Ende 2026 erwartet werden. Es stellt sich die Frage, wie zeitnah und realistisch solche heimischen Potenziale erschlossen werden könnten.
Deshalb wurde der Regierungsrat gebeten, die folgenden 5 Fragen zu beantworten:
1. Verfassungsauftrag und Rolle des Kantons:
Wie sieht der Regierungsrat seine Zuständigkeitrespektive seine konkrete Rolle, um gemäss Art. 89 BV eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung für den Kanton Schwyz zu gewährleisten?
2. Heimfall Kraftwerk Wägital und Winterstrom:
Wie könnte ein Heimfall des KW Wägital 2040 bezüglich der künftigen Organisation und Trägerschaft (z. B. Gründung einer kantonalen Gesellschaft) konkret ausgestaltet werden?
Teilt der Regierungsrat die Einschätzung, dass die Kapazitäten des Wägitals – auch bei einer Übernahme – nicht ausreichend und zu stark witterungsabhängig sind, um der Winterstromlücke entgegen zu wirken?
3. Opportunität Anteile am KKW Gösgen zu übernehmen:
Ist der Regierungsrat bereit, den Kauf der Zürcher 15%-Beteiligung am Kernkraftwerk Gösgen als Quelle für Winterstrom ernsthaft zu prüfen, insbesondere mit dem Ziel, die daraus resultierenden Erträge für eine flächendeckende Senkung der Schwyzer Netzkosten (für Haushalte, KMU und Tourismus) einzusetzen?
4. Kantonale Produktion (Wind, Solar, Geothermie):
Wie beurteilt der Regierungsrat das realistisch realisierbare Potential von Windenergie (unter Berücksichtigung von Abstandsregeln zu Wohngebäuden im Windgebiet) und alpinen Solaranlage im Kanton Schwyz? Wie ordnet er zudem die zeitliche und technologische Machbarkeit der Tiefengeothermie ein, deren Messresultate frühestens Ende 2026 vorliegen, um die Winterstromlücke in absehbarer Zeit, verlässlich und in relevanter Menge zu schliessen?
5. Struktur der Stromversorgung:
Erachtet der Regierungsrat die aktuelle, historisch gewachsene Kultur und Struktur mit den vielen kleinteiligen Verteilnetzbetreibern im Kanton als zeitgemäss und optimal aufgestellt, um in Zukunft eine wirtschaftliche und sichere Stromversorgung zu gewährleisten?
Der Energie Club Schweiz ist auf die Antworten des Regierungsrates gespannt!
Insbesondere auf die Stellungnahme, ob er bereit ist, den Kauf der Zürcher 15%-Beteiligung am KKG als Quelle für die Winterstromsicherheit des Kantons Schwyz ernsthaft zu prüfen.
Wir bleiben dran!