Der Energie Club Schweiz (ECS) dankt dem Bundesrat für die Gelegenheit, zur oben
genannter Vernehmlassung Stellung nehmen zu können. Der ECS setzt sich gemäss Statuten
im Einklang mit der Bundesverfassung (Art. 89) für eine ausreichende, breit gefächerte,
sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen
und rationellen Energieverbrauch ein. Aus diesem Grunde äussern wir uns lediglich zum neuen
Binnenmarktabkommen im Bereich Strom (Stromabkommen).
Der Energie Club Schweiz anerkennt die Wichtigkeit eines Stromabkommens mit der
Europäischen Union (EU), um die Versorgungssicherheit zu stärken und den Marktzugang zum
EU-Strommarkt für die Produzenten zu ermöglichen.
Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt für geregelte Beziehungen zwischen der Schweiz und
der EU. Der ECS begrüsst, dass die Schweiz mit einem Stromabkommen in die Koordination
des Netzbetriebs integriert wird. Die Stromversorgungssicherheit der Schweiz lässt sich nicht
isoliert betrachten. Es braucht eine Koordination, um die ungeplanten grenzüberschreitenden
Stromflüsse zu beherrschen und vor allem muss die Schweiz gleichberechtigt in den
europäischen Strommarkt eingebunden werden.
Ein stabiler Betrieb des Übertragungsnetzes ist von zentraler Bedeutung. Die Import- und
Exportfähigkeit bleibt damit erhalten – ein entscheidender Punkt, da die Schweiz seit Jahren im
Winter auf Stromimporte angewiesen ist. Zudem kann sie wieder an den europäischen DayAhead-Märkten teilnehmen, was die Versorgungssicherheit und Planbarkeit verbessert. Dies ist
für den stabilen Betrieb des Übertragungsnetzes von zentraler Bedeutung.
Vollständige Marktöffnung
Der ECS ist für einen vollständig liberalisierten Strommarkt, da dieser gesamtwirtschaftliche
Vorteile bringt.
Versorgungssicherheit und Netzstabilität
Der bisherige Zustand – Teilnahme ohne formelle Gleichstellung – hat zu zunehmender
Diskriminierung geführt. Mit geregeltem Marktzugang entfällt diese Unsicherheit. Dies stärkt die
Versorgungssicherheit. Durch die Einbindung erhält die Schweiz gleichberechtigten Zugang zu
Plattformen, Koordinierungsstellen und Netzkapazitäten, wodurch die heute bestehenden
Unsicherheiten beseitigt werden.
Ebenso wichtig ist die Integration in die europäischen Mechanismen zur Netzstabilisierung. Der
Bedarf an Redispatch-Massnahmen nimmt mit der fluktuierenden Einspeisung aus
erneuerbaren Energien stetig zu. Ohne Abkommen wäre die Schweiz in diesen Prozessen nur
noch Beobachterin, mit Abkommen hingegen aktive Teilnehmerin. Damit wird gewährleistet,
dass Stabilitätsmassnahmen koordiniert erfolgen und die Systemsicherheit auch in kritischen
Wintermonaten gewahrt bleibt.
Rechtssicherheit und Wahrung schweizerischer Eigenheiten
Das Abkommen bringt klare Regeln und damit Rechtssicherheit. Gleichzeitig werden zentrale
schweizerische Besonderheiten anerkannt. Die Grundversorgung bleibt gewährleistet, ebenso
die Eigentumsstrukturen von Swissgrid. Auch nationale Massnahmen zur
Versorgungssicherheit – wie Reservekapazitäten – bleiben zulässig.
Die Schweiz verpflichtet sich, bis 2050 den inländischen Stromverbrauch in einem
durchschnittlichen Winter vollständig aus eigenen Quellen mit vernachlässigbarem Ausstoss an
fossilem CO₂ zu decken. Sofern der Gegenvorschlag des Bundesrates angenommen wird, kann
dieses Ziel mit der Inbetriebnahme von Ersatzkernkraftwerken erreicht werden. Mit
Gaskraftwerken hingegen liesse sich diese Verpflichtung nicht erfüllen.
Der Energie Club Schweiz erachtet ein Stromabkommen mit der EU grundsätzlich als wichtig,
sieht jedoch in mehreren Punkten Korrekturbedarf. Bestimmte Bestimmungen gehen zu weit
oder bergen Risiken für die nationale Energiepolitik und die Versorgungssicherheit.
Wir danken Ihnen, wenn Sie unsere Kritikpunkte berücksichtigen. Für erläuternden Auskünfte
stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Energie Club Schweiz
Vanessa Meury, Präsidentin Jan Stocker, Geschäftsführe