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Natur- und Landschaftsschutz

Der Natur- und Landschaftsschutz wird im Rahmen der Umsetzung des Energiegesetzes marginalisiert, denn er soll nur noch eine "gleichbedeutende" Priorisierung wie die Energieversorgung haben. Einsprachemöglichkeiten sollen zugunsten von Windkraftprojekten eingeschränkt werden. Daher sind bei jedem Projekt die Auswirkungen auf die Natur so gering wie möglich zu halten.

Dies betrifft in erster Linie Windanlagen, die einen sehr hohen Flächenbedarf haben und besonders sichtbar sind.

Auf dem Lauberhorn, beim Säntis oder auf der ersten Jurakette: Überall sollen bis zu 230m hohe Windkraftanlagen gebaut werden. Die Energiestrategie 2050 will 1000 Windkraftanlagen in der Schweiz.

Windkraftanlagen haben negative Auswirkungen auf die Landschaft, Natur und die Gesundheit der Betroffenen. Nach 20 Jahren Betrieb sind sie Sondermüll, und 2500 Tonnen Beton pro Anlage verbleiben im Boden. Während des Betriebes erschlagen sie Vögel und Fledermäuse und verursachen Lärm. In der Nacht blinken die Anlagen, und bei einem Feuer kann man sie nicht löschen. Bei Immobilien, welche auf die Windkraftanlagen Aussicht haben, verursachen sie Wertverluste – wer will schon neben einer Windturbine wohnen? Nicht zuletzt haben Windkraftanlagen negative Auswirkungen auf den Schweizer Tourismus. Die Touristen kommen wegen der Alpenlandschaft hierher, nicht wegen der Industrie-Landschaft!

Im Jurabogen sind 400 Anlagen geplant, je rund 200 in den Kantonen Waadt und Bern sowie weitere 150 Anlagen in der Ostschweiz. Eine Windkraftanlage hat zwischen 9 und 20 % Verfügbarkeit und ist nur dank Subventionen rentabel. Diese Subventionen sind in der Schweiz so hoch, dass sie für Investoren besonders interessant sind. Es locken Gewinne von bis zu 900‘000 Franken pro Anlage und Jahr. Da es in der Schweiz sehr wenig Wind hat, braucht es zwischen 5‘000 und 10‘000 neue Windkraftwerke und 3 neue riesige Speicherseen, um ein einziges Kernkraftwerk zu ersetzen.

Nicht nur Windkraftanlagen, auch Bioenergie wie Biogas und Biotreibstoffe kann schädlich sein für die Umwelt. Denn die Herstellung von dieser Energie ist mit Monokulturen verbunden (z. B. Mais), welche riesige Landreserven brauchen.

Die Umsetzung des Energiegesetzes hat Rücksicht zu nehmen auf die Kleinräumigkeit in der Schweiz, die starke Zersiedelung, die schwächelnde Biodiversität und die Bedürfnisse von Touristen & Erholungssuchenden.

Im Bereich Natur- und Landschaftsschutz arbeitet der Energie Club Schweiz mit dem Freie Landschaft Schweiz zusammen.

Auch wenn die Schweizer Stromproduktion praktisch CO2-neutral ist, darf man nicht vergessen, dass fast zwei Drittel des Schweizer Gesamtenergieverbrauchs durch fossile Energieträger gedeckt wird.

Eine umweltfreundliche Energiepolitik kann nur die Reduktion von fossilen Brenn- und Treibstoffen bedeuten. Dies wird entweder durch Einsparungen oder durch die Elektrifizierung möglich (siehe „CO2-Emissionen“).