Notrecht?
Bald wird das Kernkraftwerk Mühleberg abgeschaltet. Das könnte insbesondere für die Netzstabilität eine Herausforderung werden. Deshalb denkt man bei Swissgrid über Notrecht nach.
Wenn die BKW nächsten Monat Mühleberg vom Netz nehmen, dann fehlen der Schweiz 5% seiner Stromversorgung. Bei der BKW reduziert sich die Produktion um einen Viertel - im Kanton Bern gar um die Hälfte.
Gegenüber dem Tages Anzeiger versichert BKW, dass die Versorgung ihrer Kundschaft problemlos möglich sein wird - auch ohne Mühleberg. Nicht ganz so entspannt schätzt Swissgrid die Situation ein.
Einerseits sei die Schweiz Teil des europäischen Transitnetzes, andererseits werde Strom für die Pumpspeicherwerke im Wallis benötigt. Die beste Lösung wäre die Spannung der Freileitung zwischen Bassecourt und Mühleberg auf 380 kV zu erhöhen. Heute wird diese nur auf dem Niveau von 220 kV betrieben - ausgelegt wäre sie aber für 380 kV.
Das Ausbauprojekt resp. die Spannungserhöhung ist seit vielen Jahren blockiert. Falls nun Instabilitäten im Zuge der Mühleberg-Abschaltung auftreten sollten, müsste Swissgrid wohl Notrecht anwenden und die Leitung zeitweise für 380kV öffnen. Diesem Vorgehen ist nichts zu entgegnen, denn Swissgrid muss allfällige Probleme technisch lösen.
Juristisch sind die Verantwortungen und Eingriffsmöglichkeiten der verschiedenen beteiligten Player unklar. "Das Bundesamt für Energie (BFE) versucht nun, unter anderem mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und der Eidgenössischen Elektrizitätskommission für diesen Fall juristische Grundlagen zu legen", heisst es dazu im Tages Anzeiger.
Gut möglich, dass der Blackout nicht auf den langsamen Amtsschimmel oder trägen Gesetzgeber wartet.