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Weniger Geld

Der Mantelerlass soll auch die Vergütung für Solarstrom vereinheitlichen. Das wird bei vielen Solaranlagen-Besitzern für weniger Einnahmen sorgen. Die meisten produzieren im Sommer am Mittag Strom, wenn er gar nicht benötigt wird.

Die Schweiz hat ein Problem mit der Stromversorgung im Winter. Unser Land sollte also eigentlich die zusätzliche Produktion von Strom im Winter fördern. Die Subventionspolitik für Solaranlagen macht allerdings das Gegenteil.

Den Preis für die überschüssige, eigentlich wertlose Energie vom Sonnendach bestimmen die Elektrizitätsversorger der Gemeinden. Die NZZ schreibt: «Wer eine Solaranlage auf sein Dach montiert, kann überschüssigen Strom an seinen Stromversorger verkaufen. Den Preis hat bisher jeder der über 600 Versorger der Schweiz selbst festgelegt». Das führt dazu, dass zur falschen Zeit Strom produziert resp. vergütet wird – oder dass auf wertvolle Produktion (im Winter) verzichtet wird.

Die Analyse der NZZ zeigt, dass die Einspeisevergütungen in 70 Prozent der Schweizer Gemeinden zu hoch sind. Die NZZ hat die Vergütungen der letzten sieben Jahre mit den tatsächlichen Strompreisen verglichen. Mit dem Mantelerlass sollen die Einspeisevergütungen nun vereinheitlicht werden. Sie sollen sich künftig am internationalen Strommarktpreis orientieren. Das heisst: Viele Produzenten von Solarstrom werden künftig tiefer entschädigt werden. Wer wertvollen Winterstrom produziert, wird mehr erhalten.

«Ein Anlagenbesitzer in Airolo hätte im Schnitt zwar 4 Rappen mehr für eine Kilowattstunde Strom bekommen. In Zug oder Olten dagegen wären es 4 Rappen weniger gewesen. Eine Dachanlage auf einem Einfamilienhaus in der Stadt Zug hätte damit ein paar hundert Franken pro Jahr weniger eingebracht», schreibt die NZZ.

Weil in ganz Europa Solaranlagen zugebaut werden, wird die Vergütung im Sommer wohl generell sinken. Denn der Strom fällt dann an, wenn er nicht benötigt wird und alle Solaranlagen gleichzeitig Strom produzieren. «Bereits in den letzten Jahren ergaben sich dadurch an manchen Tagen negative Strompreise auf dem europäischen Markt. Langfristig könnte der Solarstrom im Sommer deshalb konstant bloss mit dem Mindestpreis vergütet werden», schreibt die NZZ.

Wichtig wäre es, dass sich alle EW an der tiefsten Vergütung orientieren. Solange die EW gesetzlich verpflichtet sind, den Solarstrom zu kaufen, müssen sie im Sommer sehr viel Strom beziehen, der nirgends gebraucht wird. Die gesetzlich festgelegte Abnahmevergütung treibt den Strompreis für alle Konsumenten unnötig in die Höhe und trägt nichts zur Versorgungssicherheit bei.

Solarstrom im Sommer fällt meist dann an, wenn er kaum gebraucht wird.