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Presserat rügt Blick

Der Blick verbreitete Fakenews und wurde dafür jetzt vom Presserat gerügt. Die Zeitung behauptete, der GAU in Fukushima habe 20'000 Todesopfer gefordert. Das ist eine Lüge – denn der Unfall im Kernkraft Fukushima Daichi hatte keine Opfer zur Folge, es war das Erdbeben und der Tsunami.

Der Blick hatte beim bekannten Institut Sotomo des Politgeografen Michael Hermann eine grossangelegte Meinungsumfrage zum Thema Schweizer Energiepolitik durchführen lassen. Das für den Blick wohl überraschende Referat förderte zu Tage, dass die Mehrheit (56%) der Schweizer sich für den Bau neuer Atomkraftwerke ausspricht. Von den Jungen wollen sogar 58% neue Atomkraftwerke planen.

Über das Resultat berichtete der Blick prominent. Wer die Berichterstattung allerdings aufmerksam las, merkte schnell, dass die Blick-Journalisten mit dem Resultat nicht glücklich waren. In einem einordnenden Artikel behauptete der Blick unter Bezugnahme auf den Reaktor-Unfall in Fukushima: «Am Samstag hat Japan der Opfer der Reaktorkatastrophe von Fukushima gedacht. 12 Jahre ist es seit dem Atom-Gau her, der 20'000 Menschen das Leben gekostet hat». Das sind klare Fakenews, denn der Unfall in Fukushima hatte keine Strahlen-Opfer zur Folge.

Gegen diese journalistische Fehlleistung haben Mitglieder des Energie Club Schweiz Einsprache beim Schweizer Presserat erhoben. Dies mit Erfolg. Am 23. November publizierte der Schweizer Presserat sein Urteil und schreibt: «Aus Sicht des Presserats ist die Wahrheitspflicht mit dem zweiten Satz verletzt. Es waren nachweislich die Flutwellen (Tsunami) des Tohoku-Erdbebens vom 11. März, die Tausenden Japanerinnen und Japanern das Leben kosteten.»

Immer wieder kolportieren Medien, dass der Vorfall im Kernkraftwerk Fukushima viele Todesopfer forderte. Der Presserat wies die Schweizer Medien darauf hin, künftig bei der Berichterstattung über Kernenergie besonders präzise zu berichten. Im Urteil heisst es: «Bei solchen Ereignissen ist Präzision zwingend. Auch ist die Diskussion um Kernenergie und Atomkraft von zu grosser politischer Relevanz, als dass einfach angenommen werden darf, wie vom «Blick» geltend gemacht, dass der Ausdruck «Atom-GAU» von Durchschnittslesern auch im Sinne eines Überbegriffs für die Fukushima-Katastrophe verstanden werde. Bei so wichtigen wie umstrittenen Themen müssen die Fakten stimmen – sie sind wesentlich, nicht nur für die Artikel selbst, sondern insgesamt für die Diskussion.»

Der Blick wird vom Presserat auch gerügt, weil er die Berichtigungspflicht verletzt hat. Obschon Blick den Fehler bemerkte, verzichtete er auf eine Berichtigung. «Wenn die Welt tatsächlich «im Atomkraft-Fieber» ist, die Kernenergie «weltweit immer noch sehr stark verbreitet», wie der «Blick» schreibt, ist es gewissermassen von Belang, ob diese Kernenergie in Japan verantwortlich für über 20’000 Tote ist oder nicht. Die Online-Berichtigung war nicht ausreichend. Die Berichtigungspflicht ist mit dem Verzicht auf ein Print-Korrigendum verletzt», schreibt der Presserat.

Es ist zu hoffen, dass das Urteil des Presserates Signalwirkung hat. Der öffentlichen und politischen Diskussion täte eine Versachlichung – und vor allem eine auf Fakten basierende Medienberichterstattung – sehr gut.

Fertig mit Fakenews! Der Presserat rügt den Blick für seine Verletzung der Wahrheitspflicht.