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Versorgung im Winter bleibt unsicher!

Bern, 29. September 2023 – Das Parlament hat den sogenannten Mantelerlass verabschiedet. Das «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» bringt der Schweiz allerdings keine sichere Stromversorgung im Winter. Auch ein noch so massiver Zubau von Solar- und Windkraft kann diese Stromlücke nicht schliessen, denn es gibt Dunkelflauten. Ausserdem ist das Gesetz verfassungswidrig.

Das Parlament hat heute das «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» verabschiedet. Leider haben es die Volksvertreter verpasst, im Rahmen der Beratungen wichtige Anpassungen vorzunehmen. Somit bleibt das Gesetz ein Etikettenschwindel. Es gibt keine Versorgungssicherheit mit Solar- und Windkraft, wie der Name des Gesetzes fälschlicherweise suggeriert. Zudem widerspricht es der Verfassung (Art. 89 und Art.78) den Naturschutz der Stromproduktion unterzuordnen, wie Alain Griffel nachgewiesen hat.1

Spätestens nach dem klaren Ja zum Klima-und Innovationsgesetz (KIG) am 18. Juni, hätte das Parlament «erneuerbare Energien» durch «klimaschonende Energie» ersetzen müssen. Das KIG fordert eine klimaneutrale Schweiz bis 2050. Das heisst nichts anderes als ein enormer Mehrbedarf an sauberem Strom, weil sämtliche fossilen Energieträger ersetzt werden müssen.

Die Schweiz produziert schon heute im Winter zu wenig Strom und muss jeden Winter Strom importieren. Der Mantelerlass gaukelt vor, die bestehende Winterlücke sowie den aufgrund des Netto-Null-Ziels zusätzliche anfallenden Mehrbedarf an Strom, mit Solar- und Windenergie zu decken. Dabei zeigt sich immer wieder: Während Dunkelflauten produzieren die neuen Erneuerbaren teilweise tagelang praktisch keinen Strom. Das ist das Gegenteil von sicherer Stromversorgung.

Fallen dann auch die Stromimporte weg, muss die Schweiz auf fossile Notkraftwerke zurückgreifen. Doch die Schweiz hat keine Gasspeicher, immer noch kein Gasversor-gungsgesetz und die Notvorräte an Gas lagern in Form von Heizöl. So werden wir in höchstem Masse vom Ausland abhängig. Deshalb kann das Notkraftwerk in Birr auch mit Öl betrieben werden und verbrennt jede Stunde 70'000 Liter Öl. Klimaschutz geht definitiv anders.

Der Energie Club Schweiz verlangt deshalb, dass die von der ehemaligen Bundesrätin Doris Leuthard bei der Abstimmung 2017 über das Energiegesetz verhinderte Diskussion über Gaskraftwerke jetzt geführt wird. Klimaschutz geht weder mit Gas noch mit Öl, da braucht es klimaneutrale Kernkraftwerke.

Genau deshalb hat der Energie Club Schweiz auch die Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» lanciert. Die Schweizerinnen und Schweizer müssen darüber diskutieren und abstimmen können, ob sie eine unsichere und klimaschädliche oder eine sichere und klimaschonende Stromversorgung mit Kernenergie haben wollen.

Kontakt: Vanessa Meury, +41 76 589 68 92, info@energieclub.ch

1 Alain Griffel, Energiewende versus Landschaftsschutz: zur Tragweite von Art. 78 Abs. 2 BV, Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht 2023, S. 113 ff