Versorgung im Winter sicherstellen
Bern, 9. März 2023 - Der Nationalrat nimmt die Beratung des Mantelerlasses in Angriff. Das Gesetz genügt den Anforderungen des Artikel 89 der Bundesverfassung nicht. Einige Vorschläge der UREK-N wecken die Befürchtung, dass die Schweizer Politik anders als zahlreiche Europäische Staaten unbeirrt in Richtung Strommangellage schreiten will.
Gemäss Artikel 89 der Schweizerischen Bundesverfassung setzen sich Bund und Kantone für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung ein. Das soll so kostengünstig und ökologisch wie möglich geschehen. Die grösste Gefahr für unser Land ist eine Strommangellage, wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) klar und deutlich seit Jahren aufzeigt. Entsprechend muss die Schweizer Politik primär die Stromversorgung der Schweiz sicherstellen. Das ist aktuell nicht der Fall. Der Schweiz droht auch im nächsten Winter eine Strommangellage. Beweis für die ungenügende Strompolitik ist das 470 Millionen Franken teure Reservekraftwerk in Birr, das mit Gas oder Heizöl betrieben werden muss. Es ist eine Bankrott-Erklärung und die beste Bestätigung, dass die Energiestrategie krachend gescheitert ist.
Falscher Titel - keine Prioritäten
Das Parlament hätte es im Rahmen der Beratung des Mantelanlasses in der Hand, wichtige Anpassungen vorzunehmen. So wie sich die Vorlage jetzt präsentiert, ist zu befürchten, dass der Ernst der Lage noch nicht erkannt wurde.
Generell lässt sich sagen: Schon der Titel des Mantelerlasses ist unpassend und setzt keine Priorität – man kann nicht auf alles gleichzeitig fokussieren. Es gibt keine Versorgungssicherheit nur mit «erneuerbaren Energien». Das Beispiel Deutschland zeigt das exemplarisch. Trotz Investitionen von rund 500 Milliarden Euro in Wind- und Solarkraft, kann die Stromversorgung nur dank der Wiederinbetriebnahme von alten Braunkohlekraftwerken einigermassen aufrechterhalten werden. Die Folgen des deutschen Irrweges sind für das Klima und wegen des Feinstaubes auch für die Bevölkerung verheerend und die hohen Strompreise erdrücken Gesellschaft, Wirtschaft und Gewerbe. Keiner der zahlreichen veröffentlichten Pläne, Strategien und weiteren Luftschlössern zeigen auch nur ansatzweise auf, wie die bestehende und laufend wachsende Winterstromlücke geschlossen werden soll. Man setzt, wie z.B. Deutschland auf Importe. Besser wäre es deshalb, wenn das Parlament die Scheuklappen ablegen und von «klimaneutralen» Energien anstatt «erneuerbaren» Energien sprechen würde. Eine sichere Stromversorgung braucht langfristiges Denken. Es muss mit allen Optionen geplant werden. Technologieverbote sind absolut fehl am Platz.
Immer mehr Subventionen, aber keine Versorgungssicherheit
Die Vorlage enthält aber auch im Detail problematische Aspekte. Hier einige stossende Beispiele:
- In Art. 2 heisst es: Es «ist ein Ausbau anzustreben». Durch diese Leerformel wird die Schweiz keine einzige Kilowattstunde Winterstrom erhalten. Angesichts der Strommangellage – die in den kommenden Wintern noch akzentuierter sein wird – müssen Ausbauten konkret und verbindlich an die Hand genommen werden. Durchschnittsbetrachtungen («Produktion im Jahr») nützen nichts. Ziele zu erhöhen bringt gar nichts. Die Schweiz hat, wie ganz Europa, ein Winterstromproblem.
- Wie ein roter Faden zieht sich die Subventionitis durch die Vorlage. Mittlerweile gibt es – ausser der Kernenergie – keine Produktionsart, die nicht mit Geld der Stromkonsumenten unterstützt werden muss. Und es ist kein Ende in Sicht. Nun will eine links-grüne Minderheit den Netzzuschlag in Art. 35 gar auf 2.8 Rappen/kWh erhöhen. Da sich die Wirtschaft ursprünglich gegen eine Erhöhung des Netzzuschlags von 1.5 Rp./kWh auf 2.3 Rp./kWh aussprach, war die zeitliche Befristung der Subventionen ein wichtiges Element der damaligen Abstimmungsvorlage. Dieses politische Versprechen wurde rasch gebrochen. Das Subventionskarussell dreht sich immer schneller, ohne zählbare Resultate zur Stärkung der Versorgungssicherheit.
- Wie der Bock zum Gärtner wird, zeigt exemplarisch Art. 46b mit Zielvorgaben für Elektrizitätslieferanten. Sie sollen künftig zur Steigerung der Effizienz beim Elektrizitätsverbrauch beitragen. Übersetzt heisst das: Der Bäcker wird dazu angehalten, seinen Kunden nur noch drei anstatt fünf «Gipfeli» zu verkaufen!
- Die UREK möchte das geltende Recht auch in Art. 4 StromVG ändern. Heute gelten Betreiber von Pumpspeicherkraftwerken nicht als Endkunden. Das ist auch richtig so – denn sie produzieren mit der bezogenen Elektrizität ja Strom für schlechtere Tage. Das soll nun wegfallen. Die Betreiber der Pumpspeicherkraftwerke sollen bestraft werden.
- Eine Minderheit will in Art. 6 StromVG festschreiben, dass neue Endverbraucher mit einer Verbrauchssteigerung im Winterhalbjahr nur bedient werden dürfen, wenn vertraglich nachgewiesen werden kann, dass erneuerbare Energie bezogen wird. Wo sollen denn betroffene Unternehmen in Zukunft produzieren? Es bleibt nur das Ausland. Eine solche Deindustrialisierung ist für Wirtschaft und Gesellschaft der Schweiz verheerend und keinesfalls nachhaltig.
Der Nationalrat muss im Rahmen seiner Beratung dafür sorgen, dass der Mantelerlass seiner vordringlichen Funktion gerecht wird: Eine auch im Winter sichere Versorgung der Schweiz mit Strom. Ideologische Träumereien, seien sie mit noch so hohen Subventionen, Verboten und Regulierungen untermauert, tragen nichts zur Versorgungssicherheit bei, schaden dem Klima und setzen die Schweiz einem immensen Risiko aus.
Kontakt: Vanessa Meury, Präsidentin, +41 76 589 68 92, info@energieclub.ch