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Widerspruch unerwünscht

Die nationalrätliche Umweltkommission (UREK) will unbedingt mehr Windkraft. Kritik an der ineffizienten Technologie ist nicht erwünscht. Die Verfassung wird ausgehebelt.

Deutschland ist das Mutterland der Windenergie. Mittlerweile hat unser nördlicher Nachbar fast 70 GW Windkraft - entspricht 70mal der Leistung des Kernkraftwerks Gösgen - installiert. Wer aber derzeit auf Electricity Maps den tatsächlichen Beitrag der deutschen Windkraft an die Stromversorgung unter die Lupe nehmen will, reibt sich verwundert die Augen. Die deutsche Windenergie liefert teilweise tagelang kaum Strom. Es herrscht Flaute. Der Strom muss fast ausschliesslich mit dreckiger Kohle und Erdgas produziert werden. Man muss es sagen wie es ist: Windkraft trägt nichts zur Versorgungssicherheit bei und schadet zusätzlich dem Klima, weil immer wieder fossile Kraftwerke in die Bresche springen müssen.

Das hält unsere Politiker nicht davon ab, dem nördlichen Nachbarn in Sachen Windenergie nachzueifern. Die nationalrätliche Umweltkommission (UREK) bastelt an einer Lex Windkraft und lässt sich auf ihrem Irrweg von nichts aufhalten.

Wie der Tagesanzeiger berichtet, wurden Kritiker der Windkraft bewusst von der Anhörung ausgeschlossen. Weder die Stiftung Landschaftsschutz noch Birdlife oder Freie Landschaft Schweiz wurden von der Kommission angehört. Das Ansinnen ist klar: Auf Biegen und Brechen sollen in der Schweiz jetzt endlich Windräder aufgestellt werden.

Dafür will die Kommission den Betroffenen ihre heute möglichen Rechtsmittel entziehen. Der Tagesanzeiger schreibt: «Neu soll eine kantonale Instanz und nicht – wie heute üblich – die Standortgemeinde die Baubewilligung für ein Windparkprojekt erteilen. Beschwerden dagegen sind nur noch an eine kantonale Instanz zulässig – nicht mehr wie heute an mindestens zwei. Diese Instanz soll innerhalb von 90 Tagen entscheiden. Der Weiterzug ans Bundesgericht soll zudem nur noch erlaubt sein, wenn sich eine Rechtsfrage von «grundsätzlicher Bedeutung» stellt.

Die geplanten Eingriffe in die kantonale Organisations- und Verfahrensautonomie sind klar verfassungswidrig, so die Einschätzung des Staatsrechtlers Alain Griffel von der Universität Zürich.

Es ist in höchstem Masse unschweizerisch, dass über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden wird. Besonders störend ist, dass sich gerade im Bereich der Windenergie sehr viele Subventionsjäger tummeln – wie ein Bericht des SRF-Wirtschaftsmagazin ECO aufdeckte. Die Anlagen liefern ausserdem viel weniger Strom als der Bevölkerung versprochen wird. Das zeigen Auswertungen.

Widerspruch wird nicht geduldet, obschon Windkraft nichts zur Versorgungssicherheit beiträgt.