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Solaroffensive ins Nirgendwo

In der Schweiz ist das alpine Solar-Fieber ausgebrochen. Aber weder bei rechtlichen Privilegien, noch bei der horrenden Subventionitis wurde sauber gearbeitet.

Plötzlich musste es ganz schnell gehen. Im vergangenen September hat die Bundesversammlung im Eiltempo eine gesetzliche Grundlage für Photovoltaik-Grossanlagen verabschiedet. Mit dem drohende Strommangel im Nacken und ganz viel Solarbegeisterung im Gepäck nahm man es offenbar bei der Ausarbeitung nicht ganz so genau, wie Markus Kern, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bern in einem Gastbeitrag in der NZZ schreibt: «Einigkeit dürfte dahingehend bestehen, dass die Gesetzesbestimmung nicht makellos gelungen ist.» Umso wichtiger seien daher die entsprechende Verordnungsbestimmungen.

Doch auch hier ist offensichtlich schlecht gearbeitet worden. Grundsätzlich soll das Gesetz und die dazugehörenden Verordnungen den Bau von Photovoltaik-Grossanlagen, vor allem in alpinen Gebieten erleichtern. Damit es vorwärts geht, geniessen diese in raumplanerischer Sicht allerlei Privilegien: so haben sie beispielsweise grundsätzlich Vorrang gegenüber entgegenstehenden Interessen, wie z.B. solche des Natur- und Landschaftsschutzes. Auch profitieren die Anlagen von massiven Subventionen – bis zu 60% der Investitionskosten.

Aber wie es scheint, sind weder bei den rechtlichen Privilegien noch bei den Subventionen wichtige Grundsätze guter Förderpolitik berücksichtigt worden: So ist, wie Markus Kern schreibt, «die finanzielle Unterstützungen durch den Bund – wie im Subventionsgesetz festhalten, nur statthaft, wenn sie ihren Zweck auf wirtschaftliche und wirkungsvolle Art erreichen.» Bei den geplanten Anlagen stellt sich die Frage, ob dieser Grundsatz überhaupt befolgt werden kann: Denn es ist eigentlich schon jetzt klar, dass die durchschnittlichen Kosten der Produktion von Solarstrom in den Alpen im Winterhalbjahr dieses Wirtschaftlichkeitskriterium nicht erfüllen werden.

Fast noch schwerer wiegt, dass für die finanzielle Förderung durch den Bund keine Qualitätskriterien gelten sollen: «Eine Anlage wird auch dann finanziell unterstützt, wenn beispielsweise keinerlei vorstehende Erschliessungsanlagen da sind, wenn ein überaus hoher Flächenverbrauch pro Kilowattstunde zu erwarten ist, wenn schwere Eingriffe in Schutzobjekte resultieren oder wenn wertvolle Lebensräume, Landschaften oder Kulturland beeinträchtig werden – ja sogar wenn die Anschlussleitungen zur Weiterleitung der produzierten Elektrizität nicht ausreichen», schreibt Professor Kern in seinem Gastbeitrag weiter. Um es anders zu sagen: Solange es sich um Solaranlagen handelt, wird gefördert, selbst dann, wenn objektiv eigentlich alle Faktoren gegen eine solche Anlage sprechen.

Es ist offensichtlich, dass die von Parlament und Regierung geplante Förderung mittels Giesskannenprinzips nicht taugt, ja sogar religiöse Züge hat: Die Sonnenanbetung steht über nüchternen Fakten. Und so hat das Parlament offensichtlich einen Rohrkrepierer kreiert, der den Steuerzahler, die Anwohner, Natur und Umwelt teuer zu stehen kommen wird. In diesem Sinne reiht sich auch diese jüngste Offensive nahtlos in die Energiepolitik der vergangenen Jahre ein: Sie ist unnütz, dafür aber teuer.

Rechtlich bedenklich: Die geplanten alpinen Solar-Anlagen werfen diverse Fragen auf.