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Grundsätze über Bord werfen

Um die Stromversorgung sicherzustellen, muss der Bund nun auf Öl setzen. Dazu wirft er alle bisherigen Grundsätze bezüglich Klimaschutz über Bord.

Der Schweiz droht eine Strommangellage. Bundesrat, Parlament und Verwaltung wachen langsam auf. Es ist eine grosse Hektik auszumachen. Plötzlich muss der Bund die eigenen Umwelt-Grundsätze über Bord werfen. So haben das BAFU und das BWL in einer gemeinsamen Medienmitteilung verlauten lassen, dass der Bundesrat angesichts der drohenden Mangellage zwei Verordnungen anpassen muss.

Noch vor dem Ukrainekrieg, hat die Energieministerin zusammen mit der Elcom am 17. Februar 2022 vorgestellt, dass die Schweiz im Notfall Gaskraftwerke braucht, um die sich abzeichnenden Stromlücke im Winter und die fehlenden Importmöglichkeiten zu kompensieren. Inzwischen ist der Gaspreis explodiert und die Gasversorgung gefährdet, denn die Schweiz besitzt keine Gasspeicher und die Gasvorräte, die wir gemäss Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung haben sollten, liegen in Form von Heizöl vor! Es gibt ebenfalls noch immer kein Gasversorgungsgesetz. Das rächt sich jetzt.

Weil Gas nun genauso knapp ist wie Strom, müssen gasbetriebene Anlagen mit Öl betrieben werden. Es handelt sich um so genannte Zwei-Stoffanlagen. Sie können sowohl Gas wie auch Öl verbrennen.

Öl ist allerdings, was die Emissionen betrifft, doppelt so schädlich wie Erdgas. In der Medienmitteilung heisst es: «Im Normalfall dient bei diesen Anlagen Gas als Brennstoff, sie können jedoch auf Heizöl wechseln. Mit der Umschaltung kann schnell eine nennenswerte Menge an Gas eingespart werden. Damit können Zweistoffanlagen einen bedeutenden Beitrag an das freiwillige Gas-Sparziel von 15 Prozent leisten, das die Schweiz analog zur EU von Oktober 2022 bis März 2023 anstrebt. Das Verbrennen von Erdöl setzt im Vergleich zu Erdgas mehr Stickoxide und CO2 frei. Für Zweistoffanlagen braucht es daher gezielte Ausnahmen von den geltenden Umweltschutzvorschriften für den Fall, dass die Umstellung vom Bund empfohlen oder angeordnet wird. Daher hat der Bundesrat die Bestimmungen der Luftreinhalte-Verordnung gelockert und die CO2-Verordnung angepasst, so dass die zusätzlichen CO2-Emissionen die Unternehmen nicht benachteiligen.»

Dass der Bund das Ziel verfolgt, die Schweiz im Winter sicher mit Strom zu versorgen, ist löblich. Dass nun aber auf dem Verordnungsweg die bis jetzt «heiligen» Grundsätze betreffend Emissionen und Klimaschutz über Bord geworfen werden, demaskiert die Schweizer Strompolitik in vollen Zügen. Sie ist nichts weiter als ein Luftschloss. Wer Kernkraftwerke ohne Not abstellt und dafür auf wetterabhängige Erneuerbare setzt, braucht Stromimporte oder fossile Backup-Kapazitäten. Versiegen die Importquellen, bleibt Öl die letzte Hoffnung.

Der Energie Club Schweiz sagt seit fünf Jahren, dass Energiepolitik auch Klimapolitik ist und die hiesige Strompolitik in eine Sackgasse führt. Leider ist zu befürchten, dass Bundesrat, Parlament und Verwaltung trotz angewandtem Notrecht, den Ausweg aus der Sackgasse nicht finden.

Die Schweiz hat keine Gasspeicher - nun wir Öl verstromt. Im Bild: Infrastruktur der Pipeline Nordstream.