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Ausbau Wasserkraft beschleunigen

Bern, 24. Mai 2022 – Der Energie Club Schweiz (ECS) war eingeladen, im Rahmen der laufenden Vernehmlassung Stellung zur aktuellen Revision des Energiegesetzes zu nehmen. Der ECS begrüsst die Verfahrensstraffung für die wichtigsten Wasserkraftwerke. Hingegen lehnt der ECS Verfahrensänderungen für Windenergieanlagen ab, da diese zu wenig für an eine sichere und klimaneutrale Stromversorgung beitragen.

Die drohende Winterstromlücke muss so schnell wie möglich geschlossen werden. Der ECS warnt seit Jahren, dass die Schweiz mit der aktuellen Politik die Stromversorgung in den Wintermonaten nicht mehr sicherstellen kann. Es ist daher zu begrüssen, dass seit einiger Zeit auch der Bund sich dieser Bedrohung annimmt. Leider sind die Vorschläge, wie der drohenden Lücke begegnet werden soll, nur wenig zielführend. Dies gilt auch für die aktuelle Revision des Energiegesetzes (EnG). Zwar nimmt der Bundesrat mit den Verfahrensbeschleunigungen auf ein wichtiges Thema auf. Doch gestaltet er die Lösung so aus, dass auch Windkraftwerke in den Genuss von schnelleren Bewilligungsverfahren kommen sollen, die gemäss Studien nichts zur Versorgungssicherheit beitragen.

Nichts erleichtern, das nichts bringt

Es ist für den ECS klar, dass Wasserkraftwerke eine wichtige Rolle spielen bei der Sicherung der inländischen Stromversorgung. Es ist jedoch unverständlich, weshalb Wasser- und Windkraftwerke gleicht behandelt werden sollen: Wasserkraft ist steuerbar und Speicherkraftwerke sind für die Winterstromversorgung unabdingbar. Es ist an der Zeit, dass Projekte wie die Erhöhung der Grimselstaumauer oder der Bau des Triftstausees realisiert werden können. Den Einsprachemarathon von Landschafts- und Umweltschutzorganisationen bei Wasserkraftprojekten gilt es einen Riegel zu schieben.

Windanlagen produzieren zwar im Winter eher mehr Strom als im Sommer, aber die Produktion ist nicht steuerbar. Zudem lernt man aus Deutschland, dass im Winter häufig Dunkelflauten herrschen. Mit anderen Worten: Wind hilft nicht, die Winterstromlücke zu verhindern. Zudem ist die Schweiz kein Windland, wie Untersuchungen zeigen. Ausserdem verschandeln Windkraftwerke die Landschaft – was den Tourismus-Standort Schweiz schwächt. Für Energiequellen mit derart wenig Nutzen für die Versorgungssicherheit und so vielen Nachteilen rechtfertigt sich keine Einschränkung der Mitsprache der Gemeinden bei den Verfahren.

Nur ein Tropfen auf den heissen Stein

Die gelungenen Elemente der vorliegenden Revision sollten im Rahmen einer konsistenten und umfassenden Energie- und Klimaschutzgesetzgebung erneut aufgenommen werden. Dekarbonisierung und Versorgungssicherheit können nur erreicht werden, wenn technologieoffen und ganzheitlich agiert wird. Sonne und Wind allein werden es nicht richten, das steht bereits heute fest. Gaskraftwerke, welche bis zum Ausbruch des Ukrainekrieges als valable Lösung angesehen wurden, sind kaum realisierbar. Doch ohne Grundlastkraftwerke, welche auch im Winter CO2-freien Strom produzieren, wird es nicht gehen.

Der Umbau der Energielandschaft in der Schweiz wird nicht ohne Kernkraftwerke im Inland zu machen sein. Dafür müsste jedoch Art. 12a «Verbot des Erteilens der Rahmenbewilligung für Kernkraftwerke» im KEG vom 21. März 2003, das im EnG vom 30. September 2016 eingefügt wurde, gestrichen werden. Ein solcher Schritt wäre zusammen mit beschleunigten Verfahren bei Wasserkraftprojekten ein guter Anfang für eine zukunftsgerichtete und sichere Energie- und Klimapolitik in der Schweiz.

Kontakt: Mirko Gentina, Geschäftsführer, +41 78 680 50 45, info@energieclub.ch