Ohne das Volk
Die Schweizer Energiewende soll durch die Hintertüre und über die Köpfe der Bevölkerung hinweg doch noch gelingen. Dazu wollen die Energiewender den heute gültigen Rechtsrahmen aushebeln.
Alles im Leben hat seinen Preis. Dies zeigt sich auch im Spannungsverhältnis zwischen der Umwelt- und der Energiepolitik der Schweiz. Wie die NZZ berichtet, streiten zurzeit die Verfechter der Energiestrategie mit den hiesigen Landschafts- und Umweltschützern. Im Wesentlichen geht es um die Frage, wie viel Landschaft respektive Biodiversität die Energiewende kosten darf. Denn der Zubau von erneuerbaren Energieträgern wie Solaranlagen, Windräder oder eben Wasserkraftwerken geht stets mit der Zerstörung bestehender Landschaften und Ökosystemen einher. Dieser Konflikt ist an sich nichts Neues. Vor allem die Schweizer Wasserwirtschaft kann ein Lied davon singen. Projektierte Erhöhungen von bestehenden Staumauern sowie der Bau von neuen Anlagen werden regelmässig von Umweltschützern mit Einsprachen und Rechtsverfahren torpediert. Jüngstes Beispiel ist das Projekt am Trift-Gletscher im Berner Oberland.
Nun erhält dieser Konflikt aber neuen Zündstoff. Auslöser ist die sogenannte Biodiversitäts-Initiative. Das Volksbegehren will zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen die Schutzgebiete stark ausweiten und Eingriffe in bestehende Schutzgebiete erschweren. Mit der Konsequenz, dass es in Zukunft noch schwieriger werden dürfte, neue Erneuerbare zuzubauen. Doch genau dies muss gemäss Plänen des Bundes geschehen: Allein die Produktion aus Photovoltaik und Windenergie muss bis 2050 um den Faktor 10 gesteigert werden, wie die NZZ schreibt. Kein Wunder versucht der Bundesrat der Initiative mit einem weniger weit gehenden indirekten Gegenvorschlag den Wind aus den Segeln zu nehmen. Ob dies funktioniert, wird sich zeigen.
Klar ist schon heute, dass die Energiestrategie-Verfechter diese Vorgeplänkel zur Initiative dazu nutzen wollen, um ihre Interessen durch die Hintertüre durchzusetzen. So sagt die kernkraftkritische Energiestiftung (SES), die Energiestrategie kranke vor allem daran, dass deren Umsetzung in den Händen der Kantone liege. Diese würden den Ausbau der Erneuerbaren nicht mit der nötigen Priorität verfolgen. «Die Biodiversitätsinitiative soll deshalb als Gelegenheit genutzt werden, um mit einem direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe eine Kompetenzverlagerung von den Kantonen zum Bund herbeizuführen», schreibt die NZZ über die Planspiele der SES. Damit ist klar: Der Bund soll für das Gelingen der eigentlich schon heute gescheiterten Energiestrategie künftig über die Köpfe der Menschen hinweg Solar- und Windparkprojekte durchdrücken können.
Unverständlicherweise hat auch der Nationalrat im Juni einen Vorstoss angenommen, der fordert, dass der Bund frühzeitig mögliche Standorte und Anlagen von nationalem Interesse zur Nutzung erneuerbarer Energien definiert. Diese sollen dann nicht mehr Gegenstand des Bewilligungsverfahrens sein. Ironischerweise ist es nun aber der Bundesrat, der eine solche Kompetenzverschiebung hin zum Bund entschieden ablehnt. Die vom Nationalrat geforderte sogenannte Positivplanung sei nicht mit der Verfassung kompatibel, da die Planungshoheit bei den Kantonen liege. Es bleibt zu hoffen, dass dies so bleibt.