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Kernenergie für Versorgungssicherheit?

Energiegesetz und CO2-Gesetz sorgen nicht für mehr, sondern für weniger Versorgungssicherheit. Es stellt sich deshalb die Frage, welche Rolle die Schweizer Kernkraft zugewiesen werden soll.

Das CO2-Gesetz kommt ziemlich sicher an die Urne. Es werden aktuell Unterschriften gesammelt. Es ist zu befürworten, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das letzte Wort in dieser wichtigen Sache haben. Denn das neue "Klimagesetz" hat klar planwirtschaftliche Züge.

Gleichzeitig läuft die Revison des Energiegesetzes. Das Gesetz ist nur gerade drei Jahre alt und - gleich wie das CO2-Gesetz - planwirtschaftlich ausgerichtet. Das zeigt sich jetzt auch daran, weil die Verlängerung der Subventionen bei der Revision für die zuständige Bundesrätin ganz zentral ist. Peter Morf schreibt in der Finanz und Wirtschaft: "Diese Revision und das CO2-Gesetz haben – abgesehen von ihrer interventionistischen Ausrichtung – eine Gemeinsamkeit: Sie leisten beide ­keinen nennenswerten Beitrag zur Sicherung der Stromversorgung."

Wenn schon weniger CO2, dann braucht es eben die Kernkraft noch länger. Die Kernenergie ist wichtig für die Versorgungssicherheit, sie produziert den Strom klimafreundlich und wirtschaftlich. "Der Langzeitbetrieb (LZB) ist nützlich und nötig. Er leistet einen erheblichen Beitrag zur Versorgung der Schweiz mit klimafreundlichem und kostengünstigem Strom. Ohne den LZB würde der Schweiz rund ein Drittel der heimischen Stromerzeugung wegbrechen. Die Kernkraftwerke sind zudem ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Schweiz: Sie bieten Versorgungssicherheit bis die erneuerbaren Energien ausreichend ausgebaut sind und bleiben auf absehbare Zeit unabdingbar", heisst es im Positionspapier von Swissnuclear, über das Peter Morf berichtet.

Es braucht den Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke. Denn Energiegesetz und CO2-Gesetz schaden der Versorgungssicherheit (Foto: Swissnuclear).