Windkraft anstatt Naturschutz
Der Bund hat sein "Konzept Windenergie" veröffentlicht. Das Konzept zeigt, dass der Bund die Windkraft höher gewichtet als den Landschaftsschutz. Das ist ein Fehler.
"Alle Planungs- und Projektträger – Kantone, Gemeinden und Unternehmen – orientieren sich bei der Planung von Windenergieanlagen am Konzept Windenergie des Bundes. Die inländische Stromproduktion aus Windenergieanlagen soll dazu beitragen, den im Energiegesetz definierten Richtwert für den Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2035 zu erreichen", schreibt der Bund in seiner begleitenden Medienmitteilung zur Publikation seines "Konzeptes Windenergie".
Der Bund resp. das verantwortliche Bundesamt für Raumentwicklung macht in seinem Konzept deutlich, dass er künftig von den Kantonen verlangt, dem Ausbau der Windenergie mehr Gewicht zu verleihen, als dem Schutz der Landschaft. Dazu schreibt der Bund: "Die neue Energiegesetzgebung von 2018 hat insbesondere das nationale Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien eingeführt. Dies wirkt sich auf den Umgang mit Gebieten und Objekten aus, die gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz geschützt sind. Entsprechend macht nun auch das Konzept Windenergie deutlich, dass einerseits in Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN-Objekte) unter bestimmten Voraussetzungen Windenergieanlagen realisiert werden können und andererseits der Bau solcher Anlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung ausgeschlossen ist." Damit werden also die Landschaften von nationaler Bedeutung abgewertet.
Der Bund selber erklärt an anderer Stelle, dass BLN-Gebiete die wertvollsten Landschaften der Schweiz sind, die es zu erhalten und zu bewahren gilt.
Die Förderung der Windenergie von Bundesseite auf Kosten der Natur ist kritisch zu beurteilen. Denn die Schweizer Bevölkerung ist gegenteiliger Meinung. Seit der Abstimmung über das Energiegesetz im Jahr 2017 wurden keine namhaften Windkraftwerke in Betrieb genommen. Wo immer Windturbinen geplant sind, setzt sich die betroffene Bevölkerung zur Wehr. Bis jetzt meist erfolgreich. Wohl genau deshalb greift der Bund jetzt in die bestehende Rechtsordnung ein.
Kritisch ist der Eingriff in die Rechtsordnung auch Sicht der Versorgungssicherheit zu beurteilen. Bereits verschiedentlich hat der Energie Club Schweiz auf entsprechende Studien verwiesen. Sie zeigen, dass Windenergie nichts zur Versorgungssicherheit beiträgt. Warum also die Natur verschandeln?