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Sinnvoll fördern anstatt ineffizient subventionieren

Bern, 30. Juli 2020 – Nur zwei Jahre nach Erlass passt das UVEK zahlreiche Energie-Verordnungen an. Die revidierte Energieförderungsverordnung (EnFV) sieht unter anderem Subventionen für Photovoltaikanlagen und Massnahmen zur Förderung von Wasserkraft vor. Während der Energie Club Schweiz die Subventionen für Photovoltaikanlagen entschieden ablehnt, unterstützt er die Förderung der Wasserkraft als wichtigste erneuerbare Energiequelle der Schweiz.

Gerade einmal zwei Jahre sind die Energieverordnungen in Kraft und schon erachtet das UVEK dringende Änderungen als nötig. Das ist besorgniserregend und zeigt deutlich, wie unsorgfältig die Gesetzgebung zur Energiestrategie 2050 erfolgte. Am stärksten soll die Energieförderungsverordnung (EnFV) revidiert werden.

Ineffiziente Subventionen abschaffen

Es ist vorgesehen, dass die Sätze der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen per 1. April 2021 angepasst werden. Damit gibt das UVEK indirekt zu, dass Photovoltaikanlagen ohne Subventionen nicht marktfähig sind. Der Energie Club Schweiz erachtet diese Anpassung der Verordnung als unnötig. Er forderte bereits in der Stellungnahme zur Revision des EnG: Die teuren, verzerrenden Subventionen gehören abgeschafft. Alles andere kommt einer Täuschung der Stimmbevölkerung gleich. Zumal der Bundesrat im Abstimmungskampf um die Energiestrategie 2050 versprach, die Subventionen 2022 auslaufen zu lassen.

Ausbau der Wasserkraft fördern

Der Energie Club Schweiz begrüsst Massnahmen zur Förderung von Wasserkraft. Denn anders als Photovoltaik oder Wind, birgt die Wasserkraft in der Schweiz grosses Potential. Wasserkraftwerke sind jedoch grosse und kostenintensive Bauten. Umso wichtiger ist es, in einem immer volatileren Strommarkt Planungssicherheit für Investoren und Kraftwerksbetreibende zu gewährleisten. Die Förderung ist dafür ein wichtiges und entscheidendes Mittel.

Kontakt: Vanessa Meury, Präsidentin, +41 76 589 68 92, info@energieclub.ch