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Revidiertes Wasserrechtsgesetz

Für einmal gute Neuigkeiten aus Bern. Der Bund setzt das revidierte Wasserrechtsgesetz anfangs Juli in Kraft. Damit stärkt er die Rechtssicherheit für Investitionen in die heimische Wasserkraft.

Die Eidgenössischen Räte hatte Ende des letzten Jahres eine Änderung des Wasserrechtsgesetzes (WRG) beschlossen. Mit ihr wurde die parlamentarische Initiative Rösti «Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung» umgesetzt. Die Änderung tritt nun per 1. Juli 2020 in Kraft, wie der Bund mitteilt.

In der Mitteilung heisst es: "Bei der Erneuerung einer Wasserrechtskonzession von bestehenden Speicher- und Laufkraftwerken mit einer installierten Leistung von mehr als 3 MW muss im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung auch der sogenannte «Ausgangszustand» dargestellt werden. Dieser dient als Referenz dafür, ob und in welchem Umfang Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz geleistet werden müssen".

Das stärk die Rechtssicherheit. In Vergangenheit kam es im Rahmen von Ausbauten immer wieder zu Streitigkeiten in Bezug auf Wiederherstellungs- oder Ersatzmassnahmen. Dies, weil nicht klar war, was der Ausgangszustand bedeutete.

Die Änderung ist auch vor dem Hintergrund der vielen Konzessionserneuerungen wertvoll, die in den nächsten Jahren anstehen. Der Bund hat zu den Änderungen auch ein Faktenblatt publiziert.

Mehr Rechtssicherheit für Investitionen in die Wasserkraft (Foto: admin.ch).