Gasmarkt soll vollständig liberalisiert werden
Bern, 13. Februar 2020 – Der Energie Club Schweiz fordert vom Bundesrat das vorgeschlagene Gasversorgungsgesetz (GasVG) in wichtigen Bereichen zu überarbeiten. Die vorgesehene Marktöffnung für Kunden mit einem Verbrauch über 100'000 kWh geht nicht weit genug. Es handelt sich dabei lediglich um eine Teilmarktöffnung. Der Energie Club Schweiz fordert eine vollständige Liberalisierung. Weiter stellt sich der Energie Club Schweiz auf den Standpunkt, dass die bestehende Gasinfrastruktur aufgrund neuer Technologien auch für die künftige Energieversorgung von Bedeutung sein wird, was es zwingend zu beachten gilt.
Das Gasversorgungsgesetz (GasVG) soll die Rahmenbedingungen für eine zuverlässige und wirtschaftliche Gasversorgung schaffen. Die bisher gültige Verbändevereinbarung im Gasmarkt hat nicht zu einem funktionierenden Wettbewerb geführt. Der Energie Club Schweiz begrüsst deshalb die Absicht, den Gasmarkt in der Schweiz mit dem vorliegenden Gesetz zu liberalisieren. Jedoch reicht es nicht aus, wenn nur Kunden mit einem Verbrauch von mehr als 100'000 kWh von einer Marktöffnung profitieren. Die Teil-Strommarktöffnung hat die negativen Folgen einer nur halbherzigen Liberalisierung klar aufgezeigt. Die dort gemachten Fehler sind in Zukunft zu vermeiden. Der Energie Club Schweiz fordert deshalb die vollständige Liberali-sierung des Gasmarktes.
Gasinfrastruktur bleibt wichtig
Der Bundesrat begründet die Teilmarktliberalisierung unter anderem damit, dass im Zuge der Dekarbonisierung künftig Teile von Gasnetzen stilgelegt würden. Diese Überlegung greift zu kurz. Durch den starken Ausbau der Photovoltaik gewinnt auch die Umwandlung von über-schüssigem Strom zu Methan (Power-to-gas) an Bedeutung. Im erläuternden Bericht ist zudem festgehalten, dass unter dem Begriff «Gas» neben Erd- und Biogas auch synthetisch erzeugtes Gas oder Wasserstoff zu verstehen sind. Die Gasinfrastruktur wird deshalb auch in Zukunft von entscheidender Bedeutung sein. Dies gilt es im Hinblick auf die vollständige Marktöffnung das Gasmarktes zu berücksichtigen.
Keine Vermischung von Gesetzen
Die Teilmarktliberalisierung des Gasmarktes wird im erläuternden Bericht auch mit den Energie- und Klimazielen begründet. Gemeinden und Kantone sollen den Versorgern Vorgaben bezüglich des zu liefernden Gases machen. Damit werden jedoch drei Gesetze unzulässig miteinander vermischt. Der Energie Club Schweiz ist deshalb der Ansicht, dass die vom Bund beschlossenen klima- und energiepolitischen Ziele inklusive die zur Erreichung erforderlichen Massnahmen in ein CO2-Gesetz bzw. in das zu revidierende Energiegesetz und nicht in das Gasversorgungsgesetz gehören. Der vorliegende Entwurf des Gasversorgungsgesetzes muss deshalb auch in dieser Hinsicht überarbeitet werden.
Kontakt: Dr. Elisabeth Ruh, Vize-Präsidentin, +41 76 506 46 23, info@energieclub.ch