Zusammenfassung der Stellungnahme des Energie Club Schweiz zum Entwurf für ein Bundesgesetz über die Gasversorgung (GasVG)

Die Schweiz braucht Gasspeicher im eigenen Land

Bisher wurde der Schweizer Gasmarkt durch das bestehende Rohrleitungsgesetz (RLG) reguliert. Es fehlte jedoch ein eigenständiges Gasversorgungsgesetz.

Mit dem vorliegenden Entwurf des GasVG wird die Rechtsunsicherheit beendet und endlich eine gesetzliche Grundlage für die Gasversorgung geschaffen.

Im Lichte der zahlreichen Analogien zur Strommarktöffnung begrüsst der Energie Club Schweiz ausdrücklich, dass der Gesetzgeber im GasVG eine Teilmarktöffnung wie beim Strom vermieden hat.

Der Fokus der Stellungnahme des Energie Club Schweiz liegt konsequenterweise auf der Gewährleistung einer robusten Versorgungssicherheit durch die Schaffung der dazu notwendigen Strukturen und Instrumente für die Gasversorgung.

Mit Notrecht hat der Bund ein Notkraftwerk in Birr erstellt und zu immensen Kosten (470Mio. Fr.) gemietet. Angesichts der sich laufend verschlechternden Stromversorgungssicherheit, werden nun mehrere Gasreservekraftwerke geplant. Gaskraftwerke waren auch von Anfang an integraler Bestandteil der Energiestrategie 2050 und waren in den Studien des BAFU enthalten. Aus unerfindlichen politischen Gründen wurden aber diese notwendigen Gaskraftwerke sehr früh in der Diskussion des Energiegesetzes 2017 verschleiert, respektive die Studien waren nicht mehr auffindbar.

Heute geht oft vergessen, dass der Bau solcher Anlagen alleine nicht genügt: Ihr Betrieb erfordert einen beachtlichen Vorrat an fossilen Treibstoffen, primär an Gas und Erdöl.

Es ist daher unverständlich, dass für diese kritischen Anlagen keine konkreten Gasspeicher in der Schweiz vorgesehen wurden. Es mag politisch unerwünscht sein, darüber zu sprechen, aber dies muss unbedingt geschehen, bevor der Notfall eintrifft. Man muss jetzt handeln!

Dank regelmässig überdurchschnittlich warmer Winter in den letzten Jahren, war der Gasverbrauch tief und ein kritischer Notfall ist bisher nie eingetreten.

Sobald sich diese Situation ändert und ein kalter Winter eintritt, werden zugleich grosse Mengen an fossilen Brennstoffen für die Raumwärme sowie – durch den vermehrten Einsatz von Wärmepumpen – auch zusätzlicher Strom benötigt – und zwar europaweit.

Es ist daher wichtig, die Stromproduktion – insbesondere jene aus Reservekraftwerken – unabhängig von der Gasversorgung für die Raumwärme sicherzustellen. Andernfalls entsteht im Krisenfall ein direkter Verteilkampf zwischen der Stromproduktion einerseits und der Deckung des ebenso wichtigen Grundbedürfnisses an Raumwärme andererseits.

Der Energieclub Schweiz fordert deshalb, dass im GasVG eine mengenmässig fest definierte Gasreserve in der Schweiz für den Betrieb der fossil befeuerten Reservekraftwerke als zentrales Element der Versorgungssicherheit fest verankert wird.

Da eine Stromknappheit in aller Regel mit einer Gasknappheit einhergeht, ist die separate und gesicherte Versorgung der Notkraftwerke mit fossilen Energieträgern – insbesondere Gas – absolut entscheidend für die Aufrechterhaltung der Stromversorgungssicherheit. Reservekraftwerke werden primär mit Gas betrieben. Im Fall einer Gasknappheit kann ein Grossteil dieser Kraftwerke mit Erdöl betrieben werden.

Auch im Mineralölbereich bestehen – analog zur Gasversorgung – keine expliziten, zwingenden Lagervorschriften für den Betrieb dieser Reservekraftwerke. Ohne gesicherte Reserven von beiden fossilen Energieträgern ist die Stromproduktion im Krisenfall nicht gesichert.

Fazit: Dies bedeutet, dass ein Gasspeicher in der Schweiz gebaut werden muss. Es genügt nicht, Gasspeicher im benachbarten Ausland zu besitzen. Für eine sichere Gasversorgung der Schweiz müssen die Gasspeicher im Gasnetz integriert sein.


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